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   OLG Frankfurt, 10.05.2006 - 23 U 113/05   

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https://dejure.org/2006,11317
OLG Frankfurt, 10.05.2006 - 23 U 113/05 (https://dejure.org/2006,11317)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.05.2006 - 23 U 113/05 (https://dejure.org/2006,11317)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 23 U 113/05 (https://dejure.org/2006,11317)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 399 BGB, § 166 Abs 2 VVG, § 13 ALB
    Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung: Ausschluss einer anderweitigen Sicherungsabtretung der Versicherungsansprüche nach Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts für einen Dritten

  • IWW
  • Judicialis

    ALB 86 § 13; ; BGB § 399; ; VVG § 166 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absonderungsrecht nach §§ 50 , 51 Nr. 1 InsO im Zusammenhang mit Sicherungsabtretung der Ansprüche aus einer Direktversicherung - Abtretungsausschluss bei Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Unwiderrufliches Bezugsrecht: Keine weitere Verfügung!

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Unwiderrufliches Bezugsrecht: Keine weitere Verfügung!

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Unwiderrufliches Bezugsrecht: Keine weitere Verfügung!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendungsbereich und Reichweite der Auslegungsregel in § 166 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem unwiderruflichen Bezugsrecht aus einem Direktversicherungsvertrag

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2006 - 23 U 113/05
    Das widerspricht bei der unwiderruflichen Bezugsberechtigung aber in der Regel dem Willen des Versicherungsnehmers und der Verkehrsanschauung, weshalb nach einhelliger Meinung die Anordnung der Unwiderruflichkeit seit langem dahingehend ausgelegt wird, dass damit auch der sofortige Erwerb der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gemeint ist (BGH VersR 2003, 1021; 1996, 1089; BGHZ 45, 162; OLG Hamm VersR 1997, 1386; Prölss/Martin-Kollhosser, VVG, 27. Aufl. 2004, § 166 VVG Rn 7, § 13 ALB Rn 21).

    Es hat aber zur Konsequenz, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr über den Anspruch auf die Versicherungsleistungen verfügen kann (BGHZ 45, 162; Prölss/Martin-Kollhosser, § 166 VVG Rn 7, § 13 ALB Rn 50), weshalb dann auch eine (Sicherungs-)Abtretung durch den Versicherungsnehmer nicht mehr möglich ist.

  • BGH, 18.06.2003 - IV ZR 59/02

    Erwerb von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag bei Einräumung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2006 - 23 U 113/05
    Das widerspricht bei der unwiderruflichen Bezugsberechtigung aber in der Regel dem Willen des Versicherungsnehmers und der Verkehrsanschauung, weshalb nach einhelliger Meinung die Anordnung der Unwiderruflichkeit seit langem dahingehend ausgelegt wird, dass damit auch der sofortige Erwerb der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gemeint ist (BGH VersR 2003, 1021; 1996, 1089; BGHZ 45, 162; OLG Hamm VersR 1997, 1386; Prölss/Martin-Kollhosser, VVG, 27. Aufl. 2004, § 166 VVG Rn 7, § 13 ALB Rn 21).
  • BGH, 19.06.1996 - IV ZR 243/95

    Vorbehalt eines Bezugsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2006 - 23 U 113/05
    Das widerspricht bei der unwiderruflichen Bezugsberechtigung aber in der Regel dem Willen des Versicherungsnehmers und der Verkehrsanschauung, weshalb nach einhelliger Meinung die Anordnung der Unwiderruflichkeit seit langem dahingehend ausgelegt wird, dass damit auch der sofortige Erwerb der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gemeint ist (BGH VersR 2003, 1021; 1996, 1089; BGHZ 45, 162; OLG Hamm VersR 1997, 1386; Prölss/Martin-Kollhosser, VVG, 27. Aufl. 2004, § 166 VVG Rn 7, § 13 ALB Rn 21).
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 651/88

    Versicherungsleistungen - Unwiderrufliches Bezugsrecht -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2006 - 23 U 113/05
    Danach kann vorliegend kein Absonderungsrecht der Klägerin nach §§ 50, 51 Nr. 1 InsO gegen die Beklagte bestehen, sondern allenfalls ein Aussonderungsanspruch des Bezugsberechtigten gemäß § 47 InsO (vgl. BAG VersR 1991, 211 und 942; Prölss/Martin-Kollhosser, § 165 VVG Rn 6a).
  • OLG Hamm, 19.11.1996 - 29 U 65/96

    Ansprüche aus einem Gütertrennungsvertrag; Sicherung einer Bezugsberechtigung aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2006 - 23 U 113/05
    Das widerspricht bei der unwiderruflichen Bezugsberechtigung aber in der Regel dem Willen des Versicherungsnehmers und der Verkehrsanschauung, weshalb nach einhelliger Meinung die Anordnung der Unwiderruflichkeit seit langem dahingehend ausgelegt wird, dass damit auch der sofortige Erwerb der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gemeint ist (BGH VersR 2003, 1021; 1996, 1089; BGHZ 45, 162; OLG Hamm VersR 1997, 1386; Prölss/Martin-Kollhosser, VVG, 27. Aufl. 2004, § 166 VVG Rn 7, § 13 ALB Rn 21).
  • OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 41/14

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einer Direktversicherung durch den

    So bleibt zwar der Versicherungsnehmer Vertragspartner des Versicherers und behält das Dispositionsrecht über den Vertrag (Kündigung etc.), er kann aber über den Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht mehr verfügen und so auch (alleine) keine Sicherungsabtretung mehr vornehmen (Prölls/Martin/Kollhosser, VVG 27. Aufl. 2004, § 166, Rn. 7; OLG Hamm, VersR 2010, 57; OLGR Frankfurt 2006, 765, Juris-Rn. 16 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.01.2006 - I-23 U 113/05   

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https://dejure.org/2006,11764
OLG Düsseldorf, 03.01.2006 - I-23 U 113/05 (https://dejure.org/2006,11764)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.01.2006 - I-23 U 113/05 (https://dejure.org/2006,11764)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Januar 2006 - I-23 U 113/05 (https://dejure.org/2006,11764)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anpassung eines Vertrages im Falle einer Änderung der Geschäftsgrundlagen; Vorrangigkeit der Auslegung des Vertragstextes; Voraussetzungen für eine Vergütungsreduzierung; Bewertung eines Ausnahmefalles nach den Grundsätzen des Wegfalls der ...

  • Judicialis

    ZPO § 513; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 529; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 313; ; BGB § 631

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 313; BGB § 631
    Vertragsauslegung: Zur Anwendbarkeit einer Werklohnanpassungsklausel bei Tariflohnerhöhungen auch für den Fall der Lohnsenkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reinigungsarbeiten - Anspruch auf Preisanpassung bei Lohnkostensenkung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Preisanpassung bei Lohnkostensenkung? (IBR 2007, 1306)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.05.2004 - II ZR 261/01

    Anpassung der Versorgungsregelung in einem Sozietätsvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2006 - 23 U 113/05
    Die ergänzende Vertragsauslegung muss sich an dem hypothetischen Parteiwillen orientieren, d.h. es ist darauf abzustellen, was die Parteien bei Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH Urteil v. 25.11.2004 - I ZR 49/02, NJW-RR 2005, 687, 690; BGH Urteil vom 17.5.2004 - II ZR 261/01, NJW 2004, 2449).

    Zum Verständnis dessen, was Treu und Glauben entspricht kommt hierbei den Wertungen, die in den gesetzlichen Vorschriften Ausdruck gefunden haben, entscheidende Bedeutung zu (BGH Urteil vom 17.5.2004 - II ZR 261/01, NJW 2004, 2449).

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2006 - 23 U 113/05
    Der Senat hat die vom Landgericht vorgenommene Auslegung der Klausel auf der Grundlage der nach § 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob die Auslegung überzeugt (vgl. zur Überprüfung der erstinstanzlichen Auslegung einer Individualvereinbarung durch das Berufungsgericht BGH Urteil v. 14.7.2004 - VIII ZR 164/03, NJW 2004, 2751ff).
  • BGH, 19.12.1985 - VII ZR 188/84

    Kalkulationsirrtum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2006 - 23 U 113/05
    Grundsätzlich fallen die Preisbildung und damit auch die Entwicklung der preisbildenden Umstände in den Risikobereich einer Partei, regelmäßig des Unternehmers (BGH, Urteil v. 19.12.1985 - VII ZR 188/84, BauR 1986, 334).
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2006 - 23 U 113/05
    Eine solche Kostenklausel dient dazu, einerseits dem Unternehmer das Risiko langfristiger Kalkulation abzunehmen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher, ihn belastender Kostensteigerung zu sichern, und andererseits den Vertragspartner davor zu bewahren, dass der Unternehmer mögliche künftige Kostenerhöhungen vorsorglich schon bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht (vgl. grundsätzlich zu solchen Kostenelementklauseln BGH Urteil v. 21.9.2005 - VIII ZR 38/05; BGH Urteil v. 12.7.1989 - VIII ZR 297/88, NJW 1990, 115 unter II 2 b).
  • BGH, 13.07.1995 - VII ZR 142/94

    Ergänzende Auslegung eines Bauvertrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2006 - 23 U 113/05
    Nur ganz extreme, nicht vorhersehbare Preisentwicklungen können eine Anpassung des Vertrages rechtfertigen (BGH, Urteil v. 13.7.1995 - VII ZR 142/95, BauR 1995, 842; Kniffka, Bauvertragsrecht, ibr-online-Kommentar, § 631 Rn. 189).
  • BGH, 25.11.2004 - I ZR 49/02

    Kehraus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2006 - 23 U 113/05
    Die ergänzende Vertragsauslegung muss sich an dem hypothetischen Parteiwillen orientieren, d.h. es ist darauf abzustellen, was die Parteien bei Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH Urteil v. 25.11.2004 - I ZR 49/02, NJW-RR 2005, 687, 690; BGH Urteil vom 17.5.2004 - II ZR 261/01, NJW 2004, 2449).
  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 297/88

    Wirksamkeit einer Anpassungsklausel in einem formularmäßigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2006 - 23 U 113/05
    Eine solche Kostenklausel dient dazu, einerseits dem Unternehmer das Risiko langfristiger Kalkulation abzunehmen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher, ihn belastender Kostensteigerung zu sichern, und andererseits den Vertragspartner davor zu bewahren, dass der Unternehmer mögliche künftige Kostenerhöhungen vorsorglich schon bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht (vgl. grundsätzlich zu solchen Kostenelementklauseln BGH Urteil v. 21.9.2005 - VIII ZR 38/05; BGH Urteil v. 12.7.1989 - VIII ZR 297/88, NJW 1990, 115 unter II 2 b).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.01.2006 - 23 U 113/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,34919
OLG Düsseldorf, 27.01.2006 - 23 U 113/05 (https://dejure.org/2006,34919)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.01.2006 - 23 U 113/05 (https://dejure.org/2006,34919)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - 23 U 113/05 (https://dejure.org/2006,34919)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Anspruch auf Preisanpassung bei Lohnkostensenkung?

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